Dazu zählen sowohl Hardware und Software als auch Dienstleistungsstunden, etwa für Beratung, Implementierung oder Sicherheitsanalysen.
Ein zentraler Punkt: Die Investition muss neu und aktivierungspflichtig sein. Besonders interessant ist, dass auch laufende Lizenzkosten für IT‑Sicherheitslösungen förderfähig sind – ein Vorteil, den viele andere Förderprogramme nicht bieten.
Angesichts der steigenden Zahl an Cyberangriffen ist es wichtiger denn je, in moderne Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. Die Förderung unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT‑Infrastruktur zu stärken, Risiken zu reduzieren und gesetzliche Anforderungen besser zu erfüllen.
Was wird typischerweise gefördert?
- Firewalls, Endpoint‑Security, Antivirus‑Lösungen
- Backup‑ und Recovery‑Systeme
- Multifaktor‑Authentifizierung
- Netzwerk‑ und Server‑Sicherheitslösungen
- Security‑Awareness‑Trainings
- Penetrationstests und Sicherheitsanalysen
- Cloud‑Security‑Tools
- Lizenzkosten für IT‑Sicherheitssoftware
- Externe Beratungs‑ und Implementierungsleistungen
Förderhöhe und Rahmenbedingungen
- Projektvolumen: 2.000 bis 50.000 Euro
- Förderquote: bis zu 40 %
- Einreichung: laufend möglich
- Voraussetzung: neue, aktivierungspflichtige Investition
Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren stark, da sie oft nicht über eigene IT‑Security‑Teams verfügen und externe Expertise benötigen.
Wir unterstützen gerne dabei, passende Maßnahmen zu identifizieren und die Förderung erfolgreich einzureichen. Ein kurzes Gespräch reicht aus, um Potenziale zu erkennen und die nächsten Schritte zu planen.




