Derzeit erhalten viele Website‑Betreiber*innen Abmahnungen einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mutmaßlichen Verletzung der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).

Gefordert werden dabei 100 Euro Schadenersatz sowie 90 Euro Anwaltskosten. Zusätzlich wird ein Auskunftsbegehren gestellt, mit dem Informationen über die auf der Website verarbeiteten Daten angefordert werden.

Worum geht es technisch?

Viele Websites nutzen Google Web Fonts, eine kostenfreie Bibliothek für Schriftarten und Typografieelemente. Diese sorgt für eine optimale Darstellung von Websites auf allen Endgeräten. In vielen Systemen sind Google Fonts standardmäßig aktiviert – oft ohne Wissen der Betreiber*innen.

Durch die dynamische Einbindung werden Schriftarten direkt von Google‑Servern geladen. Dabei wird die IP‑Adresse der Website‑Besucher*innen an Google übermittelt. Da die IP‑Adresse als personenbezogenes Datum gilt, darf sie nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Genau hier setzen die aktuellen Abmahnungen an.

Wie kann man die eigene Website prüfen?

Mit folgenden Tools lässt sich schnell feststellen, ob Google Fonts dynamisch eingebunden sind:

Was ist zu tun?

Wenn noch keine Abmahnung vorliegt:

  1. Website mit den oben genannten Tools prüfen.
  2. Bei Bedarf Unterstützung einholen – wir helfen gerne weiter.

Erste‑Hilfe‑Maßnahmen bei einer vorliegenden Abmahnung:

  1. Dynamische Einbindung prüfen und auf lokale Einbindung umstellen.
  2. Log‑Files und Analyse‑Tools prüfen: Wird die genannte IP‑Adresse gespeichert? Diese Information ist wichtig für die geforderte Auskunft.

Weitere Schritte:

  1. Fristen unbedingt einhalten (meist 14 Tage ab Datum des Schreibens).
  2. Auskunft nach DSGVO erteilen:
    • Wenn die IP nicht gespeichert wurde → Negativauskunft.
    • Wenn sie gespeichert wurde → detaillierte Auskunft.
  3. Abmahnung an den zuständigen Interessensverband melden (z. B. WKO, Privatvermieterverband). Viele Verbände stellen Musterschreiben zur Verfügung, um Schadenersatzforderungen zurückzuweisen.
  4. Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich einreichen: https://raknoe.at/

Da es zu diesem Thema viele unterschiedliche Einschätzungen und laufende Entwicklungen gibt, empfehlen wir folgende Informationsquelle: https://abmahnung.wtf

Hinweis / Haftungsausschluss

Lassen Sie Ihre individuelle Antwort im Zweifel durch einen Rechtsanwältin prüfen, bevor Sie diese versenden.

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