Derzeit ergehen an viele Website-Betreiber*innen Abmahnungen einer Rechtsanwaltskanzlei wegen mutmaßlicher Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung.

Gefordert werden 100 Euro Schadenersatz, sowie Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 90 Euro.Zusätzlich ist ein Auskunftsbegehren damit verbunden, mit welchem Informationen über die verarbeiteten Daten auf der Website erteilt werden soll.

Worum geht es technisch?
Den Betreiber*innen von Websites steht durch den Dienst Google-Web-Fonts eine kostenfreie Bibliothek mit Schriftarten und Typographieelementen zur Verfügung. Diese ermöglichen die optimale Darstellung von Präsentationen oder Online-Shops auf allen Endgeräten. Diese sind in den meisten Fällen als Standard aktiviert, ohne, dass die*der Betreiber*in der Webseite informiert wird. Durch die dynamische Einbindung von Google Fonts wird die IP-Adresse an Google übermittelt. Die IP-Adresse ist Bestandteil der personenbezogenen Daten und darf nicht ohne dezidierte Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.

Wie kann man seine Website selbst prüfen?
Auf folgenden Websites kann man prüfen, ob die eigene Homepage Google Fonts nutzt:
https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de/de
https://sicher3.de/google-fonts-checker/

Was ist zu tun?
Falls noch keine Abmahnung erfolgt ist:
1. Prüfen der eigenen Website mit den oben genannten Tools. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen!

Erste-Hilfe-Maßnahmen wenn eine Abmahnung vorliegt:
1. dynamische Einbindung der “nachladenden Schriftart” prüfen und umstellen (auf lokale Einbindung).
2. prüfen, ob die genannte IP-Adresse in den Log-Files oder in Analyse-Tools, die auf der Website laufen erhoben und gespeichert wird –> das ist für die geforderte Auskunft wichtig.

Weitere Maßnahmen:
1. Die Frist ernst nehmen und innerhalb der gesetzten Frist (14 Tage ab Datum des Schreibens) handeln!
2. Auskunft nach DSGVO innerhalb der Fristen geben. Falls die IP nicht in den Logs erscheint genügt eine Negativauskunft, andernfalls muss eine detaillierte Auskunft erfolgen. Eine Anleitung dazu findet man hier.
3. Melden der Abmahnung an den Interessensverband (WKO/Privatvermieterverband/etc.). Dieser hat oft schon ein Musterschreiben vorbereitet, um den Schadenersatz abzulehnen.
4. Als Betroffene*r können sollten Sie sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (https://raknoe.at/) beschweren.

Da es bei diesem Thema aktuell sehr viele Meinungen und Berichte gibt empfehlen wir folgende Seite um auf dem laufenden zu bleiben: https://abmahnung.wtf

Hinweis / Haftungsausschluss:
Lassen Sie Ihre individuelle Antwort eventuell durch einen Rechtsanwalt prüfen bevor Sie diese versenden!

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